Dieses Jahr geht es an die Stever bei Olfen.
Treffpunkt ist die Westfalen Tankstelle Schlosserstraße 2, 59399 Olfen.

Hier treffen wir uns um 6 Uhr (bitte Pünktlich sein)

Nachdem wir dann alle unsere Angelkarten haben, fahren wir gemeinsam zur Stever.

Auch hier ist freie Platzwahl angesagt. Alle Köder sind erlaubt.

Fotos vom Gemeinschaftsangeln werden ein paar Tage später Online gestellt.

Gewässerordnung 2022 für Gastangler:

Der für Gastangler freigegebene Bereich der Stever liegt in weiten Bereichen im Naturschutzgebiet ,,Steveraue“.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen (Landesfischereigesetz, Landesfischereiverordnung) gelten hier auch die Bestimmungen des Landschaftplans Olfen- Seppenrade, sowie die nachfolgende Gewässerordnung des Fischereiverein Olfen e.V.
Das Angeln ist nur vom Ufer aus und mit 3 Handruten mit je einem Haken je Erlaubnisschein erlaubt.
Boote, auch Bellyboote, sind nicht erlaubt.
Zelten ist nicht erlaubt, außer der Benutzung eines kleinen, halb offenen Anglerzelts als Witterungsschutz.
Offenes Feuer und Grillen sind nicht erlaubt.
Die Zufahrt zum Gewässer mit Fahrzeugen ist nur zum Be- bzw. Entladen und nur dort erlaubt, wo sich Ackerzufahrten befinden.
Nach dem Be- und Entladen müssen Fahrzeuge wieder bis zur Straße zurückgefahren und dort geparkt werden.
Ackerzufahrten dürfen nicht nicht zugeparkt werden, auch unter Berücksichtigung der Breite großer Ackergeräte.
Das Ausflugsfloß ,,Antonia“ hat unbedingten Vorrang, bei Annäherung ist das Angelgerät einzuholen.
Beim Verlassen des Angelplatzes ist der gesamte Abfall mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen.
Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen ist die Quappe (Lota Lota) weiterhin ganzjährig geschont.
Für den Flussbarsch (Perca fluviatilis) gilt ein Mindestmaß von 20cm, für den Hecht (Esox lucius) von 50cm und für diesen ein Höchstmaß von 80cm, jeweils gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Werden Fische gefangen, die unterhalb des Mindestmaßes oder oberhalb des Höchstmaßes liegen, sind sie unverzüglich schonend wieder zurückzusetzen.
Für Hecht (Esox lucius) und Aal (Anguilla anguilla) gilt eine Begrenzung der Entnahme auf zwei Fische je Art an einem Angeltag.
Verstöße gegen diese Gewässerordnung berechtigen die Fischereiaufseher, den Erlaubnisschein einzuziehen, ein Platzverbot auszusprechen und ggf. eine Anzeige zu erstatten.

Quelle: Gastangler | Fischereiverein Olfen e.V.

Petri heil

Von Montesuma